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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der SEDA AD, Schwendter Straße 10, 6345 Kössen, Österreich, vertreten durch den Inhaber Andreas Dagn (in Folge SEDA AD oder Verkäufer genannt) und dem Käufer.
1.2. SEDA AD erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss / Korrekturmöglichkeit
2.1. Um eine ordnungsgemäße Bestellung tätigen zu können, müssen im Bestellformular alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt werden. Unterstützende Detailinformationen zur Bestellung erhält der Käufer direkt im Zuge des Bestellvorganges. Im Falle, dass notwendige Angaben fehlen, erscheint eine Fehlermeldung. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhält der Käufer die Möglichkeit, die Bestellung zu korrigieren. Sobald der Bestellvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erscheint ein Infofenster mit „Ihre Bestellnummer ist: xxxxxx“ Durch das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ wird kundenseitig ein verbindlicher Kaufvertrag mit Fa. SEDA AD abgeschlossen. Wenn die Bestellung bei SEDA AD eingelangt ist, wird der Käufer über die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt. Diese Verständigung stellt seitens SEDA AD noch keine Annahme des Kaufvertrages dar. Der Vertrag seitens Fa. SEDA AD wird erst nach Annahme der Bestellung in schriftlicher Form rechtskräftig. Der Käufer wird über die Annahme der Bestellung via E-Mail informiert und erhält in diesem Zuge eine Auftragsbestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist.
2.2. Telefonische und mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden sowie Absprachen mit Vertretern erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung Rechtsgültigkeit.
2.3. Etwaige, vom Käufer unterschriebene Einkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
2.4. Etwaige Irrtümer die uns bei der Auftragsannahme, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungslegung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation, durch falsche Addition berechtigen uns zur Anfechtung.
3. Vertragsspeicherung
3.1. Der Kaufvertrag wird von uns gespeichert, ist für den Käufer aber über unseren Webshop nicht mehr zugänglich. Der Käufer kann die Daten seiner Bestellung einfach archivieren, indem die von Fa. SEDA AD ausgestellte Auftragsbestätigung, welche per E-Mail an die vom Käufer bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugesendet wird, abspeichert.
4. Vertragssprache und Gerichtsstand
4.1. Als rechtsverbindliche Sprache wird hiermit die deutsche Sprache festgelegt.
4.2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Kitzbühel bzw. das Landesgericht Innsbruck. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers (SEDA AD), auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
5. Datenschutz
5.1. Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.
5.2. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des aus den Geschäftsbedingungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Preise verstehen sich in EURO und gelten, wenn nicht anderes vereinbart, ab Werk des Verkäufers, ohne Verpackungs- und Transportkosten. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
6.2. Bei einer Lieferung außerhalb der EU gehen alle Export- und Importspesen inklusiver allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu Lasten des Käufers.
6.3. Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: Vorauskasse, Paypal und Kreditkarte (Visa, Mastercard). Der Verkäufer behält sich vor, für jede einzelne Bestellung bestimmte Zahlungsarten auszuschließen
6.4. Wenn Vorauskasse als Zahlungsart gewählt wird, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang des Kaufpreises auf dem Bankkonto des Verkäufers.
6.5. Zahlungsverzug kann Lieferverzug zur Folge haben, dabei behält sich der Verkäufer vor, die weitere Vertragserfüllung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen jedweder Beanstandung oder von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenansprüchen aufzurechnen.
6.7. Der Käufer hat dem Verkäufer eventuell entstehende Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen
7. Benützung der Geräte und Sorgfaltspflicht im Falle von Miete
7.1. Im Falle, dass die Ware gemietet wird, darf das Gerät weder entgeltlich noch unentgeltlich dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
7.2. Der Mieter (Kunde) hat dafür zu sorgen, dass bei der Benützung des Gerätes die für das Gerät bestehenden Betriebs-, Pflege- und Wartungsvorschriften eingehalten werden. Der Mieter (Kunde) steht weiters dafür ein, dass jede überdurchschnittliche Abnützung des Gerätes vermieden wird und im Bedarfsfalle jegliche Beschädigungen an SEDA AD gemeldet werden.
7.3. Die sogenannte kleine Gerätewartung hat seitens des Mieters (Kunden) unverzüglich nach jeder Benützung des Gerätes zu erfolgen.
7.4. Reparaturen dürfen ausschließlich von SEDA AD oder von einem von ihm bestimmten Techniker erfolgen und gehen zu Lasten des Mieters (Kunden).
8. Garantieleistungen
8.1. Die hier beschriebenen Garantieleistungen sind kostenlose Zusatzleistungen der Fa. SEDA AD gegenüber dem Käufer.
8.2. Bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist die Fa. SEDA AD zur Übernahme von Garantieleistungen nicht verpflichtet.
8.3. Für Schäden und Mängel, die auf Grund unsachgemäßer Verwendung oder fehlerhafter Pflege entstanden sind, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
8.4. Bei Veränderungen, Umbauten oder Instandsetzungsarbeiten der Ware, die seitens des Käufers oder von Dritten vorgenommen werden, wird die Haftung des Verkäufers aufgehoben und die Garantie verfällt.
8.5. Im Falle von auftretenden Mängel verpflichtet sich Fa. SEDA AD die Teile unentgeltlich zu reparieren oder neu zu liefern, sofern innerhalb von 6 Monaten seit dem Tag des Gefahrenübergangs nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergangs liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Vom 7. bis zum Ende des 12. Monats seit dem Tag des Gefahrenübergangs übernimmt SEDA AD die Materialkosten, aber keine Kosten für die Arbeitsleistung.
8.6. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich (spätestens eine Woche nach Auftreten) schriftlich an SEDA AD gemeldet werden.
8.7. Der Käufer muss für die Ausführung aller Änderungen, sowie für die Lieferung von Ersatzteilen dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren. Verweigert er dies, ist SEDA AD von der Mängelhaftung befreit.
8.8. Die Garantieleistungen / Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder sonstiger Einflüsse, die ohne Verschulden des Verkäufers entstehen. Bei Lieferungen von Fremdfabrikaten gelten hinsichtlich der Mängelhaftung nur die Bedingungen die Fa. SEDA AD mit seinen jeweiligen Lieferanten oder Unterlieferanten vereinbart hat.
8.9. Eine Überschreitung der Meldefrist von Mängeln lässt alle Garantieleistungen erlöschen.
8.10. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten hat für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
8.11. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere alle Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, einschließlich des Ersatzes von Folgeschäden, Verdienstausfall oder dergleichen sind ausgeschlossen. Ein etwaiger Anspruch aus Mängelrügen verjährt, sofern nicht aus gesetzlichen Gründen die Verjährung früher erfolgt, spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung durch den Verkäufer. Maßgebend ist das Datum der schriftlichen Zurückweisung.
9. Widerrufserklärung
9.1. Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
9.2. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer an SEDA AD (an oben genannte Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den jeweiligen Kaufvertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür ein Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
9.4. Sollte der Käufer die Ware bereits im Voraus bezahlt haben und keine weiteren offenen Forderungen bestehen, wird SEDA AD den Kaufbetrag abzüglich der Lieferkosten und abzüglich jeglicher daraus entstandenen zusätzlichen Kosten binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem SEDA AD die Waren wieder zurückerhalten hat, zurückerstatten.
9.5. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
9.6. Der Käufer muss für etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf eine nicht ordnungsgemäße Behandlung der Ware oder mangels ausreichender Verpackung beim Rücktransport zurückzuführen ist.
10. Haftungsausschluss
10.1. Die Haftung seitens SEDA AD ist bei leicht fahrlässigem Verhalten – auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter – ausgeschlossen.
10.2. Der genannte Haftungsausschuss gilt nicht in den Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung, sohin bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11. Eigentumsvorbehalt und Schlussbestimmungen
11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig bestehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und zu Lasten des Käufers gehenden sonstigen Kosten, Spesen und Auslagen aus der Geschäftsverbindung, das Eigentum von SEDA AD.
11.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von SEDA AD.
11.3. Solange die Ware dem Eigentum des Verkäufers unterliegt, ist es dem Käufer untersagt, Verfügungsrechte der Ware an Dritte zu übertragen, die Ware zu verpfänden oder für anderwärtige Sicherungsübereignungen zu verwenden.
11.4. Jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers an der Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Kosten die bei der Verfolgung der Rechte von SEDA AD entstehen (z.B. Interventionen, Drittwiderspruchsklagen), gehen zu Lasten des Käufers.
11.5. Der Käufer ist verpflichtet, bei jedem Weiterverkauf der mit dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers belasteten Gegenstände, seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des ursprünglichen Verkäufers aufzuerlegen. Diese Verpflichtung gilt als mit der Bestellung übernommen. Jede Zuwiderhandlung hiergegen berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag und zur Forderung auf Schadenersatz. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Käufer mit Abschluss des Vertrags an den Verkäufer (SEDA AD) seine künftige Kaufpreisforderung der Sicherheit halber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt.
11.6. Nach Eintritt der Verzugsfolge, insbesondere auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit sowie eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs, darf über die Vorbehaltsware nur mit unserer Zustimmung verfügt werden. Der Käufer hat uns außerdem auf unser Verlangen Auskunft über Bestand und Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen. Er ist ferner verpflichtet uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.